Das Jahr 2012 bringt für
Versicherungen und deren Versicherte einige Änderungen im Bereich der
Altersvorsorge. Wir haben uns mit Christoph Deege und Frederik Meßmer getroffen, um die Veränderungen vorzustellen
und euch deren Bedeutung zu vermitteln.
Christoph und Frederik sind
Experten auf dem Gebiet der Finanz- und Vorsorgeberatung. Sie sind unabhängig von
Anbietern und beraten Verbraucher für die Deutsche Akademikerfinanz in Mannheim.
FinanzABC: Welche Änderungen bringt das Jahr 2012 im
Lebensversicherungsbereich für die deutschen Versicherten
Frederik: Die wichtigsten Änderungen ergeben sich vor
allem aus der Senkung des Garantiezins (von 2,25% auf 1,75%) und durch die
Erhöhung des Alters der Abrufbarkeit von Rentenversicherungen (Das
Renteneintrittsalter steigt auf 62 Jahre statt 60 Jahre). Das bedeutet, dass
Renten erst später verfügbar sind.
FinanzABC: Was ist
der Garantiezins und für welche Produkte gilt er?
Christoph: Der Garantiezins ist der Zinssatz, der über die
gesamte Vertragslaufzeit zu den garantierten Leistungen führt. Er wird vom
Finanzministerium festgelegt und gilt für alle klassischen
Lebensversicherungsprodukte.
Frederik: Das bedeutet alle reinen fondgebundenen
Lebensversicherung haben keine garantierte Verzinsung und sind somit von der
Garantiezinssenkung nicht betroffen.
FinanzABC: Was
bedeutet die Senkung des Garantiezinses praktisch?
Frederik: Nicht nur
Rentenversicherungen und Lebensversicherung mit verzinsten eingezahlten Prämien
sind von der Senkung des Garantiezinses betroffen sondern bspw. auch
Risikobeiträge für Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Todesfallschutz.
Christoph: Praktisch
bedeutet das, dass für Verträge, die 2012 neu abgeschlossen werden, bei
gleichen Beiträgen weniger Leistung garantiert ist. Also bekommt der Kunde
weniger Rente bei gleichen Monatsbeiträgen beziehungsweise muss für den
gleichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr Geld bezahlen.
FinanzABC:
Was bedeutet die Senkung des Garantiezinses für bestehende Verträge?
Christoph: Der
bei Abschluss festgelegte Garantiezins für Verträge bleibt unverändert
bestehen. Somit gibt es keine Änderung von bestehenden Renten- und
Lebensversicherungen.
FinanzABC: Was bedeutet die Senkung des Garantiezinses für Menschen, die noch keine entsprechenden
Vorsorge-Produkte abgeschlossen haben?
Frederik: Wenn Versorgungslücken bestehen, sollten die
Maßnahmen grundsätzlich immer zeitnah getroffen werden. Insbesondere solche
Gesetzesänderungen sollte man hierbei berücksichtigen und für sich nutzen. Wir
empfehlen zur Ermittlung der individuellen Situation einen Finanzexperten zu
konsultieren.
FinanzABC: Wenn ihr ein Interessent wäret, würdet ihr
jetzt einen Vertrag mit den bestehenden Konditionen (2,25%) abschließen und warum?
Frederik: Nein, ich bin nach
Rücksprache mit meinem Finanzberater bereits optimal aufgestellt! ;-)
Christoph: Generell ist es
empfehlenswert einen steuerlich geförderten Basis-Renten-Vertrag mit höherem
Garantiezins, also mindestens 2,25 %, zu haben. Dadurch hält man sich die
Möglichkeit offen, zu diesem Zinssatz Einmalbeiträge für die Altersvorsorge zu
sparen. Inklusive Steuerersparnis kommt man dabei auf Renditen von fast 4,5 %
als sichere Anlage!
FinanzABC: Die zweite Änderung, die Versicherte nächstes Jahr
erwartet, ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 ab 1.1.2012. Was
bedeutet das konkret für Versicherte und in
welchem Zusammenhang ist diese Erhöhung
zu sehen?
Frederik: Insbesondere
bedeutet dies für neue Versicherungsverträge ab 2012, dass der frühestmögliche
Abrufzeitpunkt von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben wird. Bei früherem Abruf
der Altersrente, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Diese
Änderung ist eine Folge der Erhöhung des Renteneintrittsalters.
FinanzABC: Wer ist betroffen und für wen besteht konkreter
Handlungsbedarf?
Frederik: Verträge,
die staatlich gefördert werden, also Basis-Renten/Rürup-Renten,
Riester-Verträge und betriebliche Altersvorsorge, sind betroffen. Bestehende Verträge
und solche die noch 2011 abgeschlossen werden fallen unter die aktuelle
Regelung (60 Jahre). Für Verträge, die ab 1.1.2012 abgeschlossen werden, gilt
die neue Regelung.
Christoph: Handlungsbedarf besteht grundsätzlich für jeden, der noch eine Lücke
in seiner Altersvorsorge hat. Bei einem Abschluss dieses Jahr wahrt man sich in
jedem Fall zusätzlich Flexibilität im Alter. Entscheidend ist hierbei der
Abschlusszeitpunkt und nicht die Beitragshöhe eines Vertrages. Daher kann man
sich schon mit kleinen Beiträgen diese Flexibilität sichern.
FinanzABC:
Wie seht Ihr die weitere Entwicklung? Stichwort: Rente mit 69?
Frederik: In
der letzten Empfehlung der Wirtschaftsweisen an die Bundesregierung wurde die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre angeraten. Für mich ist die nur
der Anfang, da die „magische Grenze“ von 70 Jahren noch nicht angegriffen
werden sollte. Aus demographischen Gesichtspunkten, ist es für mich als
Volkswirt unerlässlich, das gesetzliche Rentensystem durch Anhebung des
Renteneintrittsalters stärker zu entlasten.
Christoph: Dem kann ich mich nur anschließen. Aufgrund der angespannten
Situation in der Rentenkasse, kann man langfristig nur die Ausgaben senken
(z.B. Rentenkürzung) oder die Einnahmen erhöhen (z.B. Beitragserhöhung). Bei
der Erhöhung des Renteneintrittsalters handelt es sich letztlich um eine
versteckte Beitragserhöhung und Rentenkürzung.
FinanzABC: Wir möchten uns bei
euch für eure Bereitschaft und eure Zeit bedanken, unsere Fragen zu
beantworten.
Falls ihr Fragen zu den von
Christoph und Frederik angesprochenen Themen haben, erreicht ihr die beiden
unter:
0621/16 79 77 00
oder